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Beipackzettel : Informationen werden falsch gedeutet

Eine Umfrage belegt, wie erschreckend falsch Fachleute die Informationen in Beipackzetteln, vor allem bezüglich Nebenwirkungen von Arzneimitteln deuten.

Das Institut für Medizinische Biometrik und Statistik der Universität zu Lübeck führte in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein eine Studie durch, in jener rund 200 Apotheker, 200 Juristen und 600 Ärzte per Post befragt wurden. Es galt 20 verbale Wahrscheinlichkeitsausdrücke numerisch zu bestimmen. So wurde unter anderem nach der Bedeutung der Begriffe „häufig“, „gelegentlich“ und „selten“ bezüglich des Auftretens von Nebenwirkungen gefragt.

Eine Umfrage belegt, wie erschreckend falsch Fachleute die Informationen in Beipackzetteln, vor allem bezüglich Nebenwirkungen von Arzneimitteln deuten.

Das Institut für Medizinische Biometrik und Statistik der Universität zu Lübeck führte in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein eine Studie durch, in jener rund 200 Apotheker, 200 Juristen und 600 Ärzte per Post befragt wurden. Es galt 20 verbale Wahrscheinlichkeitsausdrücke numerisch zu bestimmen. So wurde unter anderem nach der Bedeutung der Begriffe „häufig“, „gelegentlich“ und „selten“ bezüglich des Auftretens von Nebenwirkungen gefragt.
Juristen und Apotheker wurden ebenso befragt, da diese, sei es bei Gerichtsfällen aufgrund von Behandlungsfehlern oder bei der einfachen Beratungen, ebenso mit dem Gebiet vertraut sein müssen.
Nur 60,4% der Befragten beantworteten die Fragen und schickten die ausgefüllten Fragebögen per Post zurück. Die Ergebnisse zeigen deutlich, wie unterschiedlich das Verständnis der Begrifflichkeiten von Experten und den Verfassern der Angaben, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte ist. Die erheblichsten Fehleinschätzungen wurden bei den Angaben angesichts der Nebenwirkungen registriert und vor allem der Begriff „häufig“ wurde falsch zugeordnet. Dieser wurde von der Mehrheit mit 60% Wahrscheinlichkeit datiert, obwohl das BfArM hier nur 10% vorsieht.

Die Sorge der Wissenschaftler ist nun, dass nicht nur Ärzte, Juristen und Apotheker die Informationen in den Beipackzetteln falsch deuten, sondern auch Patienten und daher aus Angst auf notwendige Medikamente verzichten. Den Hinweis, die Beipackzettel umgangssprachlicher zu formulieren, lehnte das BfArM mit der Begründung ab, dass die Formulierungen angemessen und geeignet sind.